Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Allgemeines:

 

Das Ausschussmitglied Luig-Kaspari fragt, ob der Kreisverwaltung Erkenntnisse über den Bedarf der Ferienbetreuung vorliegen.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass keine konkreten Zahlen vorliegen. Das Angebot konnte jedoch durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden und wird auch gut nachgefragt.

 

Das Ausschussmitglied Luig-Kaspari fragt, ob der Förderbedarf bei sozial schwachen Familien gestiegen ist.

 

Guido Bayer, Leiter des Referates 5.51 „Verwaltung des Jugendamts“, erklärt, dass auch sozial schwache Familien zunehmend das Angebot der Ferienbetreuung in Anspruch nehmen. Er unterstreicht, dass es wichtig ist, diesen Personenkreis in die Maßnahmen zu integrieren, damit auch eine außerschulische Bildung gewährleistet ist. Die Jugendfachkräfte informieren vor Ort über entsprechende Förderangebote des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz.

 

Das Ausschussmitglied Schönberg erläutert, dass ein Betrag von 105.000 Euro, die für die Ferienbetreuung im Jahr 2010 bereit gestellt wurden, im Hinblick auf die hohe Einwohnerzahl des Landkreises gering ist. Er schlägt die Vernetzung des Landkreises mit den Jugendämtern Mayen und Andernach vor. Er bittet, auf die Aktivitäten der anderen zu achten und die Angebote frühzeitig bekannt zu machen. Das Ausschussmitglied fordert, die Arbeitsgemeinschaft 78 wieder ins Leben zu rufen.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass er nicht in die Entscheidungsbefugnis der Kindertagesstätten eingreifen kann. Er schlägt vor, die Frage nach der Arbeitsgemeinschaft 78 in den Fraktionen zu besprechen.

 

Das Ausschussmitglied Hollmann führt an, dass das Engagement von den Kommunen vor Ort kommen muss und die Träger für die Durchführung von Ferienbetreuung hauptsächlich zuständig sind. Der Landkreis sollte hier weiterhin nur fördernd, beratend und subsidiär tätig sein.

 

Das Ausschussmitglied Hohn fragt, ob die Landesförderung unabhängig von der Größe des Jugendamtsbezirkes gewährt wird. Der Abteilungsleiter Gerhard Klein bestätigt, dass es keine Differenzierung bei der Höhe der Landesförderung bezüglich der Größe der Jugendamtsbezirke gibt.