Beschluss: wie Beschlussvorschlag, einstimmig

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Kreisjugendamtes, mit der Stadt Bendorf und den Verbandsgemeinden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über deren Trägerschaft für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen, Förderschulen und Gymnasien im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes, zunächst befristet auf die Jahre 2012 und 2013, abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Allgemeines:

 

Der Vorsitzende informiert über eine Anfrage des Ausschussmitgliedes Luig-Kaspari.

 

Guido Bayer, Leiter des Referates „Verwaltung des Jugendamtes“, gibt die Fragen bekannt und beantwortet diese. Die Unterlagen sind der Niederschrift beigefügt.

 

Das Ausschussmitglied Hohn legt im Namen der CDU-Fraktion Wert darauf, dass eine gute Vernetzung zwischen der bereits bestehenden Schulsozialarbeit erfolgt und auch die Jugendarbeit im Allgemeinen mit einbezogen wird. Er sieht die dezentrale Aufgabenwahrnehmung als sinnvoll an. Nach der zeitlichen Befristung von 2 Jahren müsse man sich dann sowohl finanziell auch als inhaltlich wieder mit der Thematik beschäftigen.

 

Das Ausschussmitglied Birx fragt, ob eine fachliche Begleitung im Sinne einer Steuerung eingeplant ist.

 

Der Vorsitzende stellt klar, dass eine vernetzende Struktur ein besonderes Anliegen ist und sich sowohl das Kreisjugendamt als auch die Bürgermeister sowie die Verantwortlichen in den Schulen mit der Thematik beschäftigen und zusammenarbeiten müssen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die entsprechenden Fachkräfte schwer zu finden sein werden.

 

Das Ausschussmitglied Anheier fragt, wie der Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent festgesetzt wurde.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass dies in Gesprächen mit den Entscheidungsträgern festgelegt wurde und dieser Verteiler auch die entsprechende Verantwortung der Beteiligten abbildet.

 

Das Ausschussmitglied Seibeld hält die Schulsozialarbeit für notwendig, insbesondere auch eine Ausdehnung auf den Grundschulbereich.

 

Das Ausschussmitglied Hollmann hält die Gewinnung qualifizierter Kräfte für eine fachliche Begleitung gerade wegen der zeitlichen Befristung für schwierig. Er fragt weiter, was mit den vom Bund abgerufenen Mitteln passiert, wenn eine Kommune diese nicht in Anspruch nimmt.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass diese grundsätzlich nicht auf die anderen Kommunen aufgeteilt werden können und hebt auf die Sicherstellungsverantwortung des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für evtl. Versorgungslücken ab.