Allgemeines:

 

In der Sitzung informiert die Verwaltung wie folgt:

 

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015

Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 19.09.2012 darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Kreisjugendamt Frist wahrend einen Antrag auf Erhalt der Mittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen für das Jahr 2012 gestellt hatte. Diesem Antrag hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit Schreiben vom 19.10.2012 zwischenzeitlich entsprochen und Bundesmittel von 37.542,25 € für das Jahr 2012 bewilligt. Insofern konnten sowohl die Aktivitäten des DRK im Rahmen des Projektes „Familien-Bande“ als auch weiterer freier Träger im Rahmen von 11 Projekten Früher Hilfen für werdende Mütter und Väter bzw. junge Familien mit Kindern bis unter 3 Jahren starten.

 

Umsetzung des Landesprogrammes KiTa!Plus Säule I und II

Das Landesprogramm KiTa!Plus nimmt die Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in den Blick und zielt auf eine stärkere Beachtung einer Eltern- und Familienorientierung im pädagogischen Alltag der Kindertagesstätten. KiTa!Plus besteht aus insgesamt 8 Säulen, wobei zunächst für die ersten beiden Säulen dem Jugendamt Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.

Die erste Säule KiTa im Sozialraum dient der Förderung von KiTas in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Durch niedrigschwellige Angebote der Familienbildung sollen Eltern mit Blick auf deren Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Die Wohngebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind unter Berücksichtigung der zu Grunde zu legenden Förderkriterien des Landes und entsprechender Datenbereiche zu identifizieren. Nach Abschluss der erforderlichen Planungen wird das Kreisjugendamt in Kürze bei den Trägern der Kindertagesstätten in den betreffenden Bereichen ein Interessenbekundungsverfahren zur Teilnahme am Programm durchführen. Für die Förderung von Familienbildungsangeboten in Kindertagesstätten und somit im direkten Lebensumfeld der Familien stehen für den Jugendamtsbezirk für das Jahr 2013 insgesamt Mittel in Höhe von 112.749,00 EUR zur Verfügung.

Auch Ziel der Säule II ist es, die Eltern- und Familienbildung durch sozialraumorientierte Angebote zu stärken. Insbesondere im Kontext der Säule I des KiTa!Plus-Programms sollen KiTas mit den sie umgebenden Familienbildungseinrichtungen stärker vernetzt werden. Damit dies gut gelingt und auch die Träger bei der Konzepterstellung und Konzeptumsetzung fachlich unterstützt werden, ist beim Kreisjugendamt die Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle in Teilzeit geplant. Zweckgebunden erstattet das Land Rheinland-Pfalz dem Landkreis im Rahmen der Säule II hierfür die Personal- und Sachkosten. Die einzurichtende Teilzeitstelle dient der Stärkung des so entstehenden Familienbildungsnetzwerkes.

In der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschuss in 2013 werden wir ausführlich von der Umsetzung des KiTa!Plus-Progammes berichten.

Weitere Mitteilungen, die in der Sitzung nicht vorgetragen wurden, folgen im Protokoll:

 

„Rechtliche Aspekte bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen“

Unter dem Thema „Rechtliche Aspekte bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen“ führte die Kinder- und Jugendförderung beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz in Kooperation mit der Bildungsstätte Haus Wasserburg einen Studientag für hauptamtliche sowie ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit durch. Der ganztägige Studientag fand in der Bildungsstätte Haus Wasserburg in Vallendar statt.

An diesem Studientag nahmen sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit teil, die sich in Vereinen und Verbänden engagieren, in Jugendtreffs eingesetzt sind oder auf sonstige Art und Weise in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Das Kreisjugendamt zielte mit dem Studientag darauf ab, vorhandene Rechtskenntnisse bei den Teilnehmern aufzufrischen und mehr Sicherheit bei der Arbeit im Jugendtreff oder bei der Durchführung und Leitung von Ferienaktionen bzw. wohnortnahen Feriebetreuungsmaßnahmen sowie bei Freizeiten mit Kindern und Jugendlichen im In – u. Ausland zu vermitteln. In diesem Sinne bot der Referent Herr Rechtsanwalt Robert Schneider den Teilnehmenden die Möglichkeit, offene Fragen im Zusammenhang mit der Thematik zu klären.

Die Themenschwerpunkte waren u. a.:

-          Rechtliche Grundlagen und inhaltliche Aspekte der Aufsichtspflicht

-          Rechtliche Grundlagen bezüglich Haftungsfragen

Aufgrund vieler Bedarfsmeldungen aus der Jugendarbeitspraxis wird es auch im nächsten Jahr ein entsprechendes Schulungsangebot geben.

 

Bildungsreise zum Landtag und SWR in Mainz

Am 10.10.2012 nahmen 30 Kinder- und Jugendliche die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Bildungsfahrt nach Mainz wahr. Die Fahrt, die durch eine Fachkraft des Jugendamtes sowie ehrenamtliche Mitarbeiter fachlich und organisatorisch unterstützt wurde, stand unter dem Motto „ Bildung und Partizipation für Kinder- und Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Mendig“. Die Bildungsfahrt wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig sowie die beteiligten Ortsgemeinden unterstützt. Herr Ruland hat in Vertretung für den erkrankten Landtagsabgeordneten Hoch die Gruppe ausführlich über die Arbeit der Fraktionen im Landtag unterrichtet und kompetent die vielen Fragen der Jugendlichen beantwortet. Frau MdL Hedi Thelen war eine Teilnahme leider aus Termingründen nicht möglich.

Auf dem Programm standen u.a. der Besuch des Landtages sowie des Südwestfunks. Die Kinder- und Jugendlichen als auch die ehrenamtlichen Jugendarbeiter bekamen einen sehr guten Gesamtüberblick zu den Aufgaben und den Aufbau des Landtages sowie einen Einblick in die Medienwelt, u.a. durch eine Führung durch das Funkhaus in Mainz.

 

Schulung „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“

Am 30.10.2012 hat der Fachdienst „Kindertagespflege“ des Kreisjugendamtes gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Koblenz sowie den entsprechenden Stellen für Lebensmittelüberwachung von Stadt und Landkreis eine Schulung zum Thema „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ angeboten.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz hat nun kürzlich auf Grund einer EU Norm festgelegt, dass auch Tagespflegepersonen als so genannte Lebensmittelunternehmer bewertet werden. Nach dieser EU Norm ist jeder ein Lebensmittelunternehmer, der Lebensmittel zubereitet und an Dritte ausgibt. Eine spezifische Schulung ist nunmehr Pflicht für alle Tagespflegepersonen. Der entsprechende Nachweis ist Bestandteil der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII und im Rahmen der Überprüfung der Geeignetheit vorzulegen.

Die rund 100 teilnehmenden Tagespflegepersonen wurden zur Thematik geschult und über die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege informiert Ziel ist es, alle Tagespflegepersonen in Hygienefragen zu schulen. Im kommenden Jahr werden hierzu weitere Veranstaltungen stattfinden.