Sitzung: 21.11.2012 2012/JHA/006
Allgemeines:
In der Sitzung informiert die Verwaltung wie folgt:
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015
Der
Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 19.09.2012 darüber in Kenntnis
gesetzt, dass das Kreisjugendamt Frist wahrend einen Antrag auf Erhalt der
Mittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen für
das Jahr 2012 gestellt hatte. Diesem Antrag hat das Landesamt für Soziales,
Jugend und Versorgung mit Schreiben vom 19.10.2012 zwischenzeitlich entsprochen
und Bundesmittel von 37.542,25 € für das Jahr 2012 bewilligt. Insofern konnten
sowohl die Aktivitäten des DRK im Rahmen des Projektes „Familien-Bande“ als
auch weiterer freier Träger im Rahmen von 11 Projekten Früher Hilfen für
werdende Mütter und Väter bzw. junge Familien mit Kindern bis unter 3 Jahren
starten.
Umsetzung des Landesprogrammes KiTa!Plus Säule I und II
Das Landesprogramm KiTa!Plus nimmt die Weiterentwicklung der
Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in den Blick und zielt auf eine stärkere
Beachtung einer Eltern- und Familienorientierung im pädagogischen Alltag der
Kindertagesstätten. KiTa!Plus besteht aus insgesamt 8 Säulen, wobei zunächst
für die ersten beiden Säulen dem Jugendamt Landesmittel zur Verfügung gestellt
werden.
Die erste Säule KiTa im Sozialraum dient der Förderung von KiTas in
Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Durch niedrigschwellige
Angebote der Familienbildung sollen Eltern mit Blick auf deren
Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Die Wohngebiete mit besonderem
Entwicklungsbedarf sind unter Berücksichtigung der zu Grunde zu legenden
Förderkriterien des Landes und entsprechender Datenbereiche zu identifizieren.
Nach Abschluss der erforderlichen Planungen wird das Kreisjugendamt in Kürze
bei den Trägern der Kindertagesstätten in den betreffenden Bereichen ein
Interessenbekundungsverfahren zur Teilnahme am Programm durchführen. Für die
Förderung von Familienbildungsangeboten in Kindertagesstätten und somit im
direkten Lebensumfeld der Familien stehen für den Jugendamtsbezirk für das Jahr
2013 insgesamt Mittel in Höhe von 112.749,00 EUR zur Verfügung.
Auch Ziel der Säule II ist es, die Eltern- und Familienbildung durch
sozialraumorientierte Angebote zu stärken. Insbesondere im Kontext der Säule I
des KiTa!Plus-Programms sollen KiTas mit den sie umgebenden
Familienbildungseinrichtungen stärker vernetzt werden. Damit dies gut gelingt
und auch die Träger bei der Konzepterstellung und Konzeptumsetzung fachlich
unterstützt werden, ist beim Kreisjugendamt die Einrichtung einer Beratungs-
und Koordinierungsstelle in Teilzeit geplant. Zweckgebunden erstattet das Land
Rheinland-Pfalz dem Landkreis im Rahmen der Säule II hierfür die Personal- und
Sachkosten. Die einzurichtende Teilzeitstelle dient der Stärkung des so
entstehenden Familienbildungsnetzwerkes.
In der ersten
Sitzung des Jugendhilfeausschuss in 2013 werden wir ausführlich von der
Umsetzung des KiTa!Plus-Progammes berichten.
Weitere
Mitteilungen, die in der Sitzung nicht vorgetragen wurden, folgen im Protokoll:
„Rechtliche
Aspekte bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen“
Unter dem Thema „Rechtliche Aspekte bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen“ führte die Kinder- und Jugendförderung beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz in Kooperation mit der Bildungsstätte Haus Wasserburg einen Studientag für hauptamtliche sowie ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit durch. Der ganztägige Studientag fand in der Bildungsstätte Haus Wasserburg in Vallendar statt.
An diesem Studientag nahmen sowohl ehrenamtliche als auch
hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit teil, die sich in Vereinen und
Verbänden engagieren, in Jugendtreffs eingesetzt sind oder auf sonstige Art und
Weise in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Das Kreisjugendamt zielte mit
dem Studientag darauf ab, vorhandene Rechtskenntnisse bei den Teilnehmern
aufzufrischen und mehr Sicherheit bei der Arbeit im Jugendtreff oder bei der
Durchführung und Leitung von Ferienaktionen bzw. wohnortnahen
Feriebetreuungsmaßnahmen sowie bei Freizeiten mit Kindern und Jugendlichen im
In – u. Ausland zu vermitteln. In diesem Sinne bot der Referent Herr
Rechtsanwalt Robert Schneider den Teilnehmenden die Möglichkeit, offene Fragen
im Zusammenhang mit der Thematik zu klären.
Die Themenschwerpunkte waren u. a.:
- Rechtliche Grundlagen und inhaltliche Aspekte der Aufsichtspflicht
- Rechtliche Grundlagen bezüglich Haftungsfragen
Aufgrund vieler Bedarfsmeldungen aus der Jugendarbeitspraxis wird es auch im nächsten Jahr ein entsprechendes Schulungsangebot geben.
Bildungsreise zum
Landtag und SWR in Mainz
Am 10.10.2012 nahmen 30 Kinder- und Jugendliche die Möglichkeit zur
Teilnahme an einer Bildungsfahrt nach Mainz wahr. Die Fahrt, die durch eine
Fachkraft des Jugendamtes sowie ehrenamtliche Mitarbeiter fachlich und
organisatorisch unterstützt wurde, stand unter dem Motto „ Bildung und
Partizipation für Kinder- und Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Mendig“. Die
Bildungsfahrt wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig sowie die
beteiligten Ortsgemeinden unterstützt. Herr Ruland hat in Vertretung für den
erkrankten Landtagsabgeordneten Hoch die Gruppe ausführlich über die Arbeit der
Fraktionen im Landtag unterrichtet und kompetent die vielen Fragen der
Jugendlichen beantwortet. Frau MdL Hedi Thelen war eine Teilnahme leider aus
Termingründen nicht möglich.
Auf dem Programm standen u.a. der Besuch des
Landtages sowie des Südwestfunks. Die Kinder- und Jugendlichen als auch
die ehrenamtlichen Jugendarbeiter bekamen einen sehr guten Gesamtüberblick zu
den Aufgaben und den Aufbau des Landtages sowie einen Einblick in die
Medienwelt, u.a. durch eine Führung durch das Funkhaus in Mainz.
Schulung
„Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“
Am 30.10.2012 hat der Fachdienst „Kindertagespflege“ des Kreisjugendamtes gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Koblenz sowie den entsprechenden Stellen für Lebensmittelüberwachung von Stadt und Landkreis eine Schulung zum Thema „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ angeboten.
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz hat nun
kürzlich auf Grund einer EU Norm festgelegt, dass auch Tagespflegepersonen als
so genannte Lebensmittelunternehmer bewertet werden. Nach dieser EU Norm ist
jeder ein Lebensmittelunternehmer, der Lebensmittel zubereitet und an Dritte
ausgibt. Eine spezifische Schulung ist nunmehr Pflicht für alle
Tagespflegepersonen. Der entsprechende Nachweis ist Bestandteil der Erlaubnis
zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII und im Rahmen der Überprüfung der
Geeignetheit vorzulegen.
Die rund 100 teilnehmenden Tagespflegepersonen wurden
zur Thematik geschult und über die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in
der Kindertagespflege informiert Ziel ist es, alle Tagespflegepersonen in
Hygienefragen zu schulen. Im kommenden Jahr werden hierzu weitere
Veranstaltungen stattfinden.